Logopädie gilt als Teil der medizinischen Grundversorgung. Somit werden die Therapiekosten meist von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen getragen. Die gesetzliche Zuzahlungsregelung sieht ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung von 10% vor. Des Weiteren fallen Rezeptgebühren in Höhe von 10€ an. Es besteht die Möglichkeit einer Zuzahlungsbefreiung, diese wird von ihrer Krankenkasse bescheinigt. Unter 18 jährige sind von der Zuzahlung befreit.
Weitere Informationen erhalten sie bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Therapie von Sprachentwicklungsverzögerungen/-Störungen, wie z. B. Fehlbildung und Ersetzung von Lauten, Einschränkungen im Wortschatz, grammatikalische Defizite
Therapie von orofazialen Dysbalancen, wie z. B. schlaffe Zungen- oder Lippenmuskulatur, falsches Schluckmuster, Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten
Therapie von auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen, wie z. B. eingeschränkte auditive Merkspanne, erschwerte Reimbildung, Erkennen von Wortgrenzen
Therapie von Vorausläuferfähigkeiten für den Erwerb von Lese- Rechtschreibfähigkeiten, wie z. B. eingeschränkte visuelle und auditive Merkspanne, fehlerhafte visuelle oder auditive Unterscheidung von Buchstaben und Geräuschen
Therapie von mehrsprachig aufwachsenden Kindern
Therapie von Redeflussstörungen, wie z. B. Stottern, Poltern
Therapie von kindlichen Stimmstörungen
Therapie von organischen und funktionellen Stimmstörungen, wie z. B. bei Recurrensparese, nach Operationen im HNO-Bereich, hoher stimmlichen Belastung im Alltag
Therapie von neurologischen Sprach- und Sprechstörungen, wie z. B. Aphasie, Dysarthrie, Sprechapraxie
Therapie von Schluckstörungen (Dysphagie)
Therapie und Begleitung von degenerativen neurologischen Erkrankungen, wie z. B. Morbus Parkinson, ALS
Therapie von Redeflussstörungen bei Erwachsenen, wie z. B. Stottern, Poltern