KOSTENÜBERNAHME


Logopädie gilt als Teil der medizinischen Grundversorgung. Somit werden die Therapiekosten meist von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen getragen. Die gesetzliche Zuzahlungsregelung sieht ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung von 10% vor. Des Weiteren fallen Rezeptgebühren in Höhe von 10€ an. Es besteht die Möglichkeit einer Zuzahlungsbefreiung, diese wird von ihrer Krankenkasse bescheinigt. Unter 18 jährige sind von der Zuzahlung befreit.

Weitere Informationen erhalten sie bei den gesetzlichen Krankenkassen.




Leistungen für Kinder und Jugendliche


Therapie von Sprachentwicklungsverzögerungen/-Störungen, wie z. B. Fehlbildung und Ersetzung von Lauten, Einschränkungen im Wortschatz, grammatikalische Defizite


Therapie von orofazialen Dysbalancen, wie z. B. schlaffe Zungen- oder Lippenmuskulatur, falsches Schluckmuster, Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten


Therapie von auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen, wie z. B. eingeschränkte auditive Merkspanne, erschwerte Reimbildung, Erkennen von Wortgrenzen


Therapie von Vorausläuferfähigkeiten für den Erwerb von Lese- Rechtschreibfähigkeiten, wie z. B. eingeschränkte visuelle und auditive Merkspanne, fehlerhafte visuelle oder auditive Unterscheidung von Buchstaben und Geräuschen


Therapie von mehrsprachig aufwachsenden Kindern


Therapie von Redeflussstörungen, wie z. B. Stottern, Poltern


Therapie von kindlichen Stimmstörungen




Leistungen für Erwachsene


Therapie von organischen und funktionellen Stimmstörungen, wie z. B. bei Recurrensparese, nach Operationen im HNO-Bereich, hoher stimmlichen Belastung im Alltag


Therapie von neurologischen Sprach- und Sprechstörungen, wie z. B. Aphasie, Dysarthrie, Sprechapraxie


Therapie von Schluckstörungen (Dysphagie)


Therapie und Begleitung von degenerativen neurologischen Erkrankungen, wie z. B. Morbus Parkinson, ALS


Therapie von Redeflussstörungen bei Erwachsenen, wie z. B. Stottern, Poltern



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